AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen zum Mietvertrag

I. ALLGEMEINES

1.) Die Firma Thomas Immobilien - Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachstehend THI genannt). Die Vermietung erfolgt jeweils im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Die Verantwortung und Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit allein dem Eigentümer. THI vertritt dabei den Eigentümer des Objektes hinsichtlich der Durchführung des Mietvertrags.

2.) Treten außergewöhnliche Vorkommnisse ein, (wie z. B. Höhere Gewalt, Veräußerung, Brand, Wasserschaden), die somit nicht im Einflussbereich von THI liegen, so ist THI dazu berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits geleistete Mietzahlung zu erstatten. THI ist sodann dazu berechtigt dem Mieter ein anderes Objekt mit ähnlicher Ausstattung und vergleichbarer Lage zum gleichen Preis anzubieten.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht garantieren können, dass die jeweiligen Freizeiteinrichtung in Damp auch zur Ihrer Urlaubszeit geöffnet ist, weil evtl. gesetzliche Vorschriften zu einer Schließung führen können oder auch der Betreiber sich dazu entschliesst.
Das Angebot der Freizeiteinrichtungen in Damp ist somit nicht Bestandteil des Vertrages.

3.) Der Gastaufnahme-Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Voraussetzung zum Abschluss des Mietvertrages ist ein Mindestalter von 18 Jahren des Mieters. Handelt es sich bei den Mietern um Jugendgruppen unter 21 Jahren, so kommt es nur zum Abschluss des Vertrages, nachdem eine vorherige Anmeldung stattgefunden hat und diese ausdrücklich von THI akzeptiert wurde.

4.) Der gesamte Rechnungsbetrag ist fällig bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, Kurzbuchungen und bei Verlängerungen des Mietvertrages am Urlaubsort. Bei Nichtzahlung des Betrages kann der Vermittler mit sofortiger Wirkung zurücktreten.

Gültigkeit haben nur Zusätze und Nebenabreden zum Mietvertrag, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen.

Bestandteil des Vertrages ist die am Urlaubsort vorliegende Hausordnung.

II. PERSONENZAHL

Das gebuchte Objekt und Grundstück darf nur mit der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl genutzt werden. Diese Personenzahl ist somit die maximal zugelassene Anzahl an Personen inkl. Kleinkinder. Haustiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie eindeutig im Mietvertrag aufgeführt sind.

Wird das Objekt mit mehr Personen bzw. Haustieren belegt, als im Mietvertrag angegeben, so hat THI das Recht alle überzähligen Personen vom Objekt zu verweisen.

THI hat die Möglichkeit den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung des Mietpreises aufzuheben und außerdem einen Zuschlag für die vertragswidrige Überbelegung zu verlangen, falls die überzähligen Personen dieser Anordnung nicht Folge leisten.

III. MIETPREIS

Der Tages-Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

IV. HAUSTIER

Das Mitbringen eines Haustieres muss im Inserat ausgewiesen und somit erlaubt sein. Als Haustier sind ausschließlich Hunde gemeint, das Ferienobjekt darf mit max. 1 Hund belegt werden. Bei mehr als einem Hund ist vor der Buchung die ausdrückliche Zustimmung von THI erforderlich.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung des Vertrages.

VI. ANREISE und ABREISE

Am Anreisetag kann die Wohneinheit ab 16:00 Uhr belegt werden. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10:00 Uhr zu verlassen, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

VII. GARTENMÖBEL

Gartenmöbel werden dem Mieter grundsätzlich in der Zeit von April bis Oktober zu Verfügung gestellt. Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt, vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügung von Gartenmöbel nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbel verzögern.

VIII. ZWEITSCHLÜSSEL

Der Mieter erhält einen Objektschlüssel. Für einen Zweitschlüssel kann eine Kaution von 50,00 € verlangt werden. Bei Verlust eines Schlüssels durch den Mieter muss bei dem jeweiligen Objekt der Zylinder ausgetauscht werden und alle Schlüssel erneuert werden. Diese kompletten Kosten werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.

IX. ZELTE UND WOHNWAGEN

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Der Eigentümer bzw. THI haben das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer bzw. THI das Recht den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle Personen des Grundstücks zu verweisen.

Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

X. BEREITSTELLUNG VON INTERNET

1. Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben (unentgeltlich oder entgeltlich) in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang.

Der Eigentümer gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des W-LAN-Zugangs zum Internet. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.

2. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist nicht gestattet.

3. Dem Mieter wird nur der Zugang zum Internet ermöglicht,Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.

Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.

Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters die durch die Nutzung des Internets entstehen wird keine Haftung übernommen.

4. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er verpflichtet sich bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.

5. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

6. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Eigentümer auf diesen Umstand hinzuweisen.

XI. SCHÄDEN / REKLAMATIONEN

1.) Die eingerichteten Ferienobjekte (Wohneinheiten) werden im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers vermittelt. Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für die Mitreisenden, das Mietobjekt und das Inventar pfleglich zu behandeln und Schäden oder Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich THI mitzuteilen. Sollten Schäden verschuldet vom Mieter oder dessen Besucher während der Belegungszeit verursacht worden sein, so hat der Mieter diese Schäden zu ersetzen.

2.) Dem Vermittler sind vorhandene Schäden bei Einzug umgehend mitzuteilen. Andernfalls kann der Mieter hierfür haftbar gemacht werden. Für das Abhandenkommen bzw. Beschädigungen am Eigentum des Mieters übernimmt der Vermittler keine Haftung.

3.) Bei Einzug sind mangelnde Reinigungen umgehend THI telefonisch mitzuteilen. Diese Reklamation wird dann schnellstmöglich, innerhalb einer angemessenen Frist, geprüft und bei berechtigter Reklamation abgestellt bzw. nachgebessert.
Leider können verspätete Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.

4.) Es wird von THI bzw. vom Eigentümer keine Haftung aufgrund von Reklamationen hinsichtlich Allergien übernommen.

XII. OBLIEGENHEITEN DES GASTES

1.) Der Mieter verpflichtet sich das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen. Aus diesem Grund sind folgende Arbeiten vor Auszug vom Mieter zu erledigen: Reinigen des Geschirrs bzw. Ausräumen des Geschirrspülers, Ausräumen des Kühlschranks, Entfernung aller Lebensmittel, Reinigung des Grills bzw. Entfernung der Asche auch bei der Nutzung eines Kamin. Küchengeräte sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.

2.) Der Schlüssel ist bei Abreise am vorgesehenen Rückgabeort zurückzugeben und kann nicht im Ferienobjekt verbleiben.

3.) Bei Mitbringen eines Haustieres ist vom Mieter darauf zu achten, dass sich der Hund nicht auf Polstermöbel und/oder Betten aufhält. Sollte eine zusätzliche Reinigung aufgrund von Verschmutzungen bzw. Tierhaaren notwendig sein, so können diese Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

XIII. RAUCHEN

In allen Ferienobjekten ist das Rauchen in den Räumlichkeiten ausdrücklich nicht gestattet.

Bei Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche des Eigentümers geltend gemacht werden. Rauchen Sie bitte deshalb ausschließlich nur außerhalb der Ferienobjekte.

XIV. STORNIERUNGEN / UMBUCHUNGEN

Für Stornierungen / Umbuchungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XV. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Sinn gehalten rechtlich zulässiger Weise entspricht. Gerichtsstand ist Eckernförde. Für Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht.